Prämienverbilligung
  • Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung (IPV).

  • Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt über ein Antragssystem. Es erfolgt keine automatische Auszahlung.

  • Die IPV-Bezüger des Jahres 2008 werden bereits im Jahr 2007 ermittelt. Alle berechtigten Personen erhalten im April/Mai 2007 von der SVA ein persönliches Antragsformular zugestellt. Möchten Sie von der Prämienverbilligung Gebrauch machen, muss der Antrag innert 2 Monaten unterschrieben an die SVA-Stelle zurückgesendet werden. Trifft der Antrag verspätet ein, ist der Anspruch verwirkt.

  • Informieren Sie uns über Ihre Prämienverbilligung, damit wir diese in die neue Versicherungslösung übernehmen können!    

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