- Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung (IPV).
- Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt über ein Antragssystem. Es erfolgt keine automatische Auszahlung.
- Die IPV-Bezüger des Jahres 2008 werden bereits im Jahr 2007 ermittelt. Alle berechtigten Personen erhalten im April/Mai 2007 von der SVA ein persönliches Antragsformular zugestellt. Möchten Sie von der Prämienverbilligung Gebrauch machen, muss der Antrag innert 2 Monaten unterschrieben an die SVA-Stelle zurückgesendet werden. Trifft der Antrag verspätet ein, ist der Anspruch verwirkt.
- Informieren Sie uns über Ihre Prämienverbilligung, damit wir diese in die neue Versicherungslösung übernehmen können!
> Franchise optimieren
> Unfallausschluss - ja oder nein?
|